Die Ferienwohnung Nr. 32 wurde im Jahr 2015 vollständig renoviert und ist wie folgt ausgestattet:
- Wohn- und Esszimmer eingerichtet mit einer Schlafcouch, Sessel und Couchtisch, sowie eines Esstisches nebst Stühlen.
- Im Wohnzimmer befinden sich ein Flachbildfernseher (Sat-TV, 42" Flachbildfernseher) und Musikanlage.
- Schlafzimmer mit Doppelbett (ca. 180 x 200 cm) für 2 Personen und Kleiderschrank.
- Küche mit Esstisch und Stühlen sowie mit einer Einbauküche inkl. Herd, Eierkocher, Toaster, Spülmaschine, Wasserkocher, Kühlschrank und reichlich Geschirr.
- die Fußböden im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer sind mit einem hochwertigen Echtholzparkett belegt, Bad und Küchenbereich haben einen Fliesenfußboden.
- Bad mit Badewanne und Handtuchtrockenheizkörper.
- 1 Terrasse nach Südwesten ausgerichtet und mit Terrassenmöbeln ausgestattet.
- 1 Kfz-Stellplatz für 1 PKW (Nr. 32) in der Tiefgarage der Wohnanlage (es gibt pro Wohnung nur einen Stellplatz).
Wir bieten Ihnen hier eine 2-Zimmer-Ferienwohnungen (ca. 52 m²) mit exklusiver Ausstattung an.
Die Ferienwohnung Nr. 32 mit 1 Terrasse befindet sich im Erdgeschoss der "Residenz Bellevue" in 17454 Zinnowitz, Heimweg 11 und bietet einen herrlichen Blick auf das Umfeld und die Landschaft.
Ferienwohnung (Nr. 32) für bis zu 2 Personen zzgl. einem Kleinkind (ca. 52 m²) im EG mit Wohn- und Esszimmer, 1 Küche, 1 Schlafzimmer, 1 Bad und 1 Terrasse.
- Die Gäste können kostenfrei einen DSL-Internetzugang über WLan mitbenutzen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, also keine im reiserechtlichen Sinne zugesicherte Eigenschaft der Ferienwohnung. Mietminderung kann demnach bei Ausfall der Anlage oder Teilen derselben oder auch eines Routers nicht geltend gemacht werden.
- Kleinkinderausstattung (Reisekinderbett + Hochstuhl) ist nach Vorbestellung vorhanden;
- Kinderspielplatz auf dem Grundstück der Wohnanlage;
- nur 1 Kfz-Stellplatz für 1 PKW (Nr. 32) in der Tiefgarage der Wohnanlage;
- Innerhalb der Wohnung ist das Rauchen nicht gestattet.
- Laden von Akkus (z.B. Elektrofahrräder) ist nur gestattet unter dauerhafter Beaufsichtigung und Anwesenheit (Brand- und Explosionsgefahr).